Entwurf · rechtlich zu prüfen
Auftragsverarbeitungsvertrag
Hinweis: Dies ist ein Entwurf. Verbindlich wird der Vertrag erst durch Abschluss in Textform (Anfrage an hi@nennbar.com).
1. Parteien und Gegenstand
Dieser Vertrag gilt zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und der LEA Software UG (haftungsbeschränkt), c/o VERDURE GmbH, Hermannstr. 5A, 70178 Stuttgart (Auftragsverarbeiter, „Nennbar“), soweit Nennbar für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet. Das betrifft insbesondere:
- den AI-Beacon auf der Website des Kunden (Besuche aus KI-Assistenten: Domain, Pfad, KI-Quelle, Land, Zeitpunkt),
- das Lead-Widget (Domain, E-Mail-Adresse und optional Name von Interessenten),
- Angaben zu Team-Mitgliedern und Ansprechpersonen im White-Label-Profil.
Laufzeit: für die Dauer des Hauptvertrags (Tarif bei Nennbar).
2. Art und Zweck, Betroffene, Datenarten
Zweck ist die Bereitstellung der gebuchten Leistungen (Messung, Berichte, Traffic-Nachweis, Lead-Erfassung). Betroffen sind Besucher der Kunden-Website, Interessenten aus dem Lead-Widget und Beschäftigte des Kunden. Datenarten: Kontaktdaten, Nutzungsdaten ohne IP-Adresse, Angaben aus Formularen.
3. Pflichten von Nennbar
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Kunden; dieser Vertrag und die Einstellungen im Dashboard gelten als Weisung.
- Vertraulichkeit aller mit der Verarbeitung befassten Personen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Anlage 1).
- Unterstützung bei Anfragen Betroffener und bei Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO.
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst binnen 24 Stunden nach Kenntnis.
- Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
- Nachweis der Einhaltung und Ermöglichung von Überprüfungen nach angemessener Vorankündigung.
4. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde stimmt dem Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu (Anlage 2). Über Änderungen informiert Nennbar vorab in Textform; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.
5. Haftung
Es gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen die Regelungen des Hauptvertrags.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
Zutritt und Zugang
- Betrieb in einem Rechenzentrum des Hosters in Frankfurt am Main mit dessen physischen Schutzmaßnahmen
- Administrativer Zugang nur über verschlüsselte Verbindungen und persönliche Zugangsdaten
Zugriff
- Anmeldung der Kunden über eine selbst betriebene Supabase-Instanz; Passwörter nur als Hash
- Rollen: Kontoinhaber und Team-Mitglieder; Abrechnung, Schlüssel und Löschung nur für Inhaber
- API-Schlüssel nur als Hash gespeichert, widerrufbar
Weitergabe
- Übertragung ausschließlich per TLS
- Webhooks mit HMAC-Signatur; Links zu Berichten signiert
Eingabekontrolle
- Protokollierung von Zahlungs- und Tarifereignissen
- Aufträge (Scans) mit Zeitstempel und Konto
Verfügbarkeit
- Datensicherung durch den Hoster
- Warteschlange mit Wiederholungen bei Ausfällen einzelner Anbieter
Trennung
- Mandantentrennung über Konto-Kennung in allen Datenbankabfragen
- Beacon-Daten und Leads nur für das jeweilige Konto abrufbar
Datenminimierung und Löschung
- Beacon ohne Cookies und ohne Speicherung von IP-Adressen
- Messaufträge nach 90 Tagen, Beacon-Ereignisse nach 13 Monaten automatisch gelöscht
- Konto-Löschung durch den Kunden im Dashboard
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
- Hostinger International Ltd.: Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand (Zypern; Rechenzentrum Frankfurt am Main)
- DataForSEO OÜ: Abruf von KI-Antworten und Suchergebnissen (ohne personenbezogene Daten Dritter) (Estland (EU))
- Cloro Incorporation Ltd.: Abruf von KI-Antworten (ohne personenbezogene Daten Dritter) (Malta; Verarbeitung in den USA (Standardvertragsklauseln))
- OpenRouter, Inc.: KI-Abfragen und Auswertung (ohne personenbezogene Daten Dritter) (USA (Standardvertragsklauseln))